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Weisser Rauch für die Haie – CITES beschließt verstärkten Schutz

Project AWARE News

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna, CITES) hat heute in einer dramatischen Plenarsitzung Handelsbeschränkungen für fünf Haiarten und zwei Arten von Teufelsrochen beschlossen. Endlich fand bei der 16. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) der Antrag auf Aufnahme des Heringshais in den Anhang II des Übereinkommens die erforderliche Mehrheit. Der als Speisefisch begehrte Heringshai ist auch in europäischen Gewässern heimisch. Endlich konnte zudem das „Uplisting“ von Leichhardts Sägerochen von Anhang II auf Anhang I durchgesetzt werden, wodurch künftig jeglicher kommerzieller internationaler Handel mit dieser Art untersagt ist.

„Das ist ein enormer Erfolg, in dem sich langjährige Bemühungen um Handelsbeschränkungen für diese wertvollen Arten widerspiegeln,“ so Ali Hood, Director of Conservation beim Shark Trust. „Nun stehen die Vertragsstaaten vor der Herausforderung, dieses Ergebnis auch umzusetzen. Wir fordern die EU daher dringend auf, auf weniger entwickelte Staaten zuzugehen und sie beim Kapazitätsaufbau und der praktischen Umsetzung zu unterstützen.“

Irland, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hielt die EU-Mitgliedstaaten erfolgreich auf Kurs und sorgte dafür, dass alle 27 sowie Kroatien für diese Anträge stimmten. Die EU hatte auf deutsche Initiative den Antrag auf Aufnahme des Heringshais eingebracht. Zudem hatte sie den Antrag zugunsten des Hammerhais miteingebracht. „Fortschritte beim Meeresartenschutz waren für die EU die Hauptpriorität. Über die heute hier erzielten Fortschritte sind wir hoch erfreut,“ sagte der irische Delegationsleiter Feargal Ó Coigligh.

„Ich freue mich sehr, dass der Heringshai, drei Hammerhai-Arten, der Hochsee-Weißflossenhai und die Teufelsrochen nun alle stärker durch CITES geschützt werden,“ meinte der britische Umweltminister Richard Benyon. „Die britische Regierung hat sich maßgeblich für den besseren Schutz von Haien eingesetzt und ich bin der festen Ansicht, dass ein nachhaltiger Handel mit diesen stark gefährdeten Arten nur durch Regulierung erreicht werden kann. Daher begrüße ich diese positiven Schritte durch CITES.”

Die Leiterin der Deutschen CITES-Delegation, Elsa Nickel, sagte: „Deutschland war fest entschlossen, ein positives Ergebnis für den Heringshai zu erzielen, dessen Aufnahme in Anhang II wir auf den letzten drei Vertragsstaatenkonferenzen durchgängig gefordert haben. Dieser Durchbruch - die Listung von wirtschaftlich genutzten Haiarten unter CITES - hat vierzig Jahre auf sich warten lassen.“

Der Shark Trust und die Deutsche Elasmobranchier-Gesellschaft arbeiteten bei der Vertragsstaatenkonferenz im Rahmen eines größeren Zusammenschlusses entsprechender Organisationen* zusammen, der sich bei Regierungsdelegationen und in der NGO-Community für den Schutz dieser Arten einsetzte.

Die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Elasmobranchier-Gesellschaft, Heike Zidowitz,
kommentierte das Ergebnis wie folgt: „Wir gratulieren allen Staaten, die sich für dieses Ergebnis eingesetzt haben, unterstreichen aber auch, dass für diese und viele andere Hai- und Rochenarten weitere Managementmaßnahmen erforderlich sind. Wir fordern die EU dringend auf, ihren Einfluss in den Regionalen Organisationen für das Fischereimanagement zu nutzen, um die Listungen bei CITES durch die Einführung effektiver Fangbeschränkungen zu ergänzen.“

Die bei CITES beschlossenen Maßnahmen werden nicht sofort wirksam. Vielmehr wurde eine 18-monatige Übergangsfrist bis zur Umsetzung beschlossen, um den Staaten die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zu ermöglichen.

Manta Reisen LogoWir bedanken uns ganz herzlich bei Manta Reisen für ihre finanzielle Unterstützung für die Übersetzung ins Deutsche unseres CITES Petitionsformulars. Die Petition ist jetzt abgeschlossen.

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